1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Innen Fix (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Ausführung von Renovierungs-, Maler-, Trockenbau-, Boden-, Sanitär-, Fliesen- und Möbelmontagearbeiten geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Die im Angebot genannten Preise sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mehr- oder Minderleistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 5.000 € netto kann eine Abschlagszahlung von bis zu 40 % bei Auftragserteilung sowie eine weitere Abschlagszahlung nach Baufortschritt vereinbart werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten zugänglich sind, Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung stehen sowie wertvolle Gegenstände vor Beginn der Arbeiten gesichert oder entfernt werden. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Wesentliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung nicht ab, gilt es als abgenommen.
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten gemäß §§ 633 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich vorgesehen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies nach den Umständen rechtlich möglich ist.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lübeck. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.